Erhalten Sie anwaltliche
Hilfe bei einer Abmahnung, obwohl Sie sich keinen Anwalt leisten können? (
ALG I,
ALG II (
Hartz IV) Empfänger, Einkommensschwache und Mittellose) Sofern Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie auch im Falle einer Abmahnung Anspruch auf anwaltliche
Hilfe. Im Rahmen der sogenannten
BeratungshilfeBeratungshilfe Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung unseres Anwaltshonorars durch den Staat.
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