Die Zulassung wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Nach 3 Jahren unbeanstandeter Tätigkeit in der
gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung kann das
Zeitarbeitsunternehmen eine unbefristete Erlaubnis beantragen. Geprüft werden vom Landesarbeitsamt die Zuverlässigkeit des Antragsstellers im Hinbblick auf seine
persönliche Eignung , sowie die Betriebsorganisation die sicherstellen muß, daß der Verleiher seinen Arbeitgeberpflichten nachkommt.
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